Was ist der Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal?
Er ist ein Zusammenschluss von 4 Kommunen (Gemeinde Neuhaus am Inn, Gemeinde Neuburg am Inn, Markt Ruhstorf a.d. Rott und Markt Fürstenzell), um die Versorgung der Bevölkerung im Verbandsgebiet mit Trinkwasser sicherzustellen.
Seit wann gibt es den Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal?
1995 schlossen sich die Wasserzweckverbände Neuburger Gruppe und Sulzbachtalgruppe sowie die Gemeinde Neuburg am Inn (für den Ortsteil Neukirchen am Inn) und der Markt Fürstenzell zum Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal zusammen. Dieser versorgt seither täglich über 15.000 Einwohner.
Welche Grundlagen regeln die Trinkwasserversorgung des ZWUI?
Die Trinkwasserversorgung des ZWUI basiert auf europäischen, deutschen und bayerischen Gesetzen, Vorschriften und Normen, die für alle Trinkwasserversorger verbindlich sind.
Wie muss Trinkwasser beschaffen sein?
Die Qualität des Trinkwassers wird im §37 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Näheres wird in der zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung geregelt. Diese wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wie wird sichergestellt, dass das Trinkwasser die gesetzlichen Vorgaben erfüllt?
Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Darüber hinaus muss der Versorger sicherstellen, dass die Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser stets den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügen.
Welche Maßnahmen unternimmt der ZWUI, um sicherzustellen, dass immer sauberes Trinkwasser in ausreichenden Mengen für uns und die nachfolgenden Generationen vorhanden ist?
Um eine nachhaltige Wasserversorgung in unserem Versorgungsgebiet sicherzustellen, haben wir das Wasserversorgungskonzept 2015 durch ein Fachplanungsbüro erstellen lassen und durch die Verbandsversammlung beschlossen. Sie ist unsere Handlungsanleitung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
Dieses Konzept beinhaltet die ehemaligen eigenständigen Versorgungsgebiete zu einem einheitlichen, wirtschaftlichen und leistungsstarken Versorgungsgebiet umzustellen. Dafür müssen die Leitungsnetze den Wassermengenbedarf angepasst werden. Die stark unterschiedlichen Wasserdruckverhältnisse sind anzugleichen. Neue Brunnen müssen gebohrt werden und ein weiteres Wasserwerk in Scheuereck, sowie die notwendigen Wasserspeicher gebaut werden. Die damals ermittelten Kosten belaufen sich auf 20 Millionen €.
Unser Leitungsnetz wurde zum Großteil in den 1960er und 1970er Jahren gebaut. In vielen Bereichen verläuft es durch private Grundstücke ohne dingliche Sicherung. Durch Überbauung und Überpflanzung dieser Leitungen ist oftmals keine Zugänglichkeit mehr gegeben, was im Schadensfall große Probleme aufwirft.
Welche baulichen Maßnahmen aus dem Wasserversorgungskonzept 2015 wurden bisher umgesetzt oder sind schon demnächst geplant?
Die neuen Drucksteigerungen für die Zonen Platte und Dommelstadl, sowie die Versuchsbohrungen 1 und 2 sind bereits ausgeführt. Derzeit wird der Neubau des Wasserwerks/Hochbehälter Scheuereck geplant.
Wie errechnet sich der Wasserpreis?
Der Wasserpreis wird alle 4 Jahre vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) für den Zweckverband kalkuliert. In den Wasserpreis fließen die Aufwendungen und Investitionen der vergangen 4 Jahre ein. Hierdurch wird geprüft, ob es in der ablaufenden Periode eine Über- oder Unterdeckung gegeben hat. Beides ist in jedem Falle auszugleichen. Bei der letzten Kalkulation errechnete sich eine Unterdeckung von netto 0,84 € pro m³. Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 ermittelte der BKPV einen Trinkwasserpreis von 3,06 € netto. In diesem Trinkwasserpreis von 3,06 € netto sind insgesamt Investitionen von 18,778 Millionen Euro netto eingeflossen. Den größten Anteil an den Aufwendungen trägt die Sanierung des Leitungsnetzes. Hierfür wurden im Jahr 2023 1,70 € des Wasserpreises (1,33 Millionen Euro) eingesetzt.
Warum erhöhen sich die Trinkwasserpreise ab dem 01.01.2023?
Die Kalkulation der Trinkwasserpreise erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, ohne den Ansatz der Abschreibungen zu Wiederbeschaffungswerten. Die Grundlage für den geltenden Trinkwasserpreis bilden die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 sowie die vorläufigen Haushaltsansätze für die Jahre 2023 bis 2026. Die Nachkalkulation für die Jahre 2019 bis 2022 ergab eine Unterdeckung (Verlust) von 2.457.064,43 €, welche in der Kalkulationsperiode 2023 bis 2026 auszugleichen ist. Durch diese Unterdeckung erhöht sich die Verbrauchsgebühr in der Folgeperiode allein um 84 ct/m³. Zusätzlich sind Sanierungsmaßnahmen für das Leitungsnetz in Höhe von ca. 1,75 Mio. Euro vorgesehen.
Bei der Preiserhöhung haben wir Anfragen und Kritiken erhalten. Viele dieser Gespräche haben Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt. Letztendlich können wir leider nicht den letzten vom Richtigen Weg überzeugen. Mit diesem Fragen- und Antwortenkatalog wollen wir Ihnen die Hintergründe für die Preisgestaltung transparent und allgemein zugänglich machen. Die Verbandsversammlung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Unters Inntal tragen verantwortungsvoll Sorge, Sie mit Trinkwasser heute, morgen und in der weiteren Zukunft zu versorgen. Dafür gilt es unsere Anlagen entsprechend der anerkannten Regeln der Technik auszustatten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, die örtliche Rechnungsprüfung, die Rechnungsprüfung des Landratsamtes Passau, die Wirtschaftsprüfungsgesellschacht sowie weitere Prüfinstitute tragen Sorge und Verantwortung für eine nachhaltige wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel.
Ist nach Ende des Kalkulationszeitraums von 2023 bis 2026 für den der Wasserpreis von 3,90€/m³ netto mit einer erneuten Erhöhung zu rechnen?
Aus heutiger Sicht ist nach dem Ende der Kalkulationsperiode eher mit einem leicht fallenden Trinkwasserpreis zu rechnen. Grund hierfür ist, dass die Fehlbeträge der Vorperiode wesentlich geringer ausfallen werden.
Wieso ist der Wasserpreis des ZWUI weit über dem der benachbarten Wasserversorger?
Die ländliche, geotechnische und topografische Struktur des Verbandsgebietes stellt den Zweckverband vor große Herausforderungen. So müssen wir für jeden Anschlussnehmer durchschnittlich ein Leitungsnetz von knapp 90 Meter vorhalten. Bezogen auf die durchschnittlichen Kosten von Leitungsverlegungen bedeutet dies, allein für den Bau des Leitungsnetzes, einen Investitionsaufwand von 27.000 € in 50 Jahren. Wir haben uns der nachhaltigen und umfassenden Sanierung angenommen und sehen es als unsere Pflicht an, auch den kommenden Generationen eine sichere Trinkwasserversorgung zu ermöglichen.
Weiterhin tragen wir die Unterhaltskosten Ihrer Hausanschlussleitung bis zur Übergabestelle. Die Erneuerung Ihrer Hausanschlussleitung kostet durchschnittlich, je nach Leitungslänge, zwischen 5.000 € und 15.000 €. Diese Kosten werden vollständig vom Zweckverband getragen und über den Wasserpreis finanziert.
Wer trägt die Sorge und Verantwortung für die Wasserversorgung?
Dem Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal wurde von seinen Verbandsgemeinden die Verantwortung für die ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet übertragen. Aus diesem Grund kann nur der Zweckverband über Angelegenheiten der Wasserversorgung entscheiden. Allein er ist für die Unbedenklichkeit des Trinkwassers bis zur Übergabestelle verantwortlich. In dieser Verantwortung enthalten ist auch, dass Abnehmer nicht durch andere Abnehmer gefährdet werden können, z. B. Eigenbauanlagen.
Welche Qualität hat das gelieferte Wasser?
Das Trinkwasser hat keine Bestandteile, chemischer oder bakterieller Art, die eine Gefährdung des Nutzers und dessen Anlagen bewirken können. Das Trinkwasser wird regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, den Anforderungen aus der Trinkwasser- und Eigenüberwachungsverordnung als auch den Verpflichtungen aus den Wasserrechtsbescheiden untersucht. Diese wird von einem unabhängigen und akkreditierten Labor durchgeführt. sämtliche Untersuchungsbefunde werden unabhängig vom Zweckverband in das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Die Qualität unseres Trinkwassers ist ausgezeichnet. Sämtliche Grenzwerte wurden eingeholt und z. T. erheblich unterschritten. Aktuelle Untersuchungsergebnisse können Sie hier einsehen.
Wird das Wasser gechlort?
Unser Trinkwasser wird nicht gechlort. Die Chlorung von Trinkwasserleitungen wird ausschließlich auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder einer übergeordneten Stelle ausgeführt. Diese ist in jedem Fall öffentlich bekannt zu machen.
Für welche Verwendung ist das Trinkwasser geeignet?
Das Trinkwasser des Zweckverbandes ist für alle Zwecke geeignet. Den Härtegrad können sie auf unserer Internetseite oder telefonisch in unserem Kundenzentrum erfahren.
Mahnungen vermeiden? Das können Sie tun
Unsere Empfehlung: Zahlen Sie ihre Rechnungen und Abschläge immer pünktlich und in der richtigen Höhe – am besten per SEPA-Lastschrift. Wir buchen dann die Beträge zum vereinbarten Termin direkt von Ihrem Konto ab. Sie haben dadurch den Kopf frei, größere Beträge stauen sich erst gar nicht an und Sie können keinen Zahlungstermin verpassen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder auf dem Postweg zu.
Was passiert bei einer Rücklastschrift?
Für eine fehlgeschlagene Lastschrift gibt es verschiedene Gründe: Das Konto ist nicht ausreichend gedeckt, die Kontoverbindung wurde falsch angegeben oder das Konto existiert nicht mehr. Die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers wird rückgängig gemacht und es entstehen Kosten, die der Zahlungspflichtige zu tragen hat. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und wir eine Rücklastschrift erhalten, dann bekommen Sie in den nächsten Tagen einen Brief oder eine E-Mail von uns. Dort erfahren Sie, wie es mit Ihrer Abbuchung konkret weitergeht.
Was kann ich bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass tun?
Wenn Sie Ihren Abschlag oder Ihre Rechnung aktuell nicht bezahlen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Halten Sie dabei die Nummer Ihres Vertragskontos bereit. Wir können dann eine Stundungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Damit zahlen Sie jeweils einen vereinbarten Betrag zu den mit uns vereinbarten Terminen.
Wann und durch wen erfolgt die Ablesung der Wasserzähler?
Die Ablesung erfolgt zu Beginn des Folgejahres über eine Funkauslesung durch den Zweckverband Anfang Januar. Sie müssen uns deshalb keinen Zählerstand melden.
Wann erhalte ich hierfür meine Abschlussrechnung?
Die Zustellung der Abrechnung erfolgt in der Regel jeweils ab Anfang Februar.
Ein Grundstück wurde verkauft. Wie kann man dem Zweckverband den Eigentümerwechsel melden?
Hierzu ist dieses Formular auszufüllen.
Wie kann eine Namensänderung, Adressänderung oder eine Änderung Ihres Abschlages erfolgen?
Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 08502/917140 oder über E-Mail an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ist eine Abrechnung der Trinkwassergebühren über den Mieter möglich?
Der Zweckverband schließt den Wasserlieferungsvertrag grundsätzlich nur mit dem Eigentümer des zu versorgenden Grundstücks oder mit Erbbauberechtigten, Nießbrauchern und Inhabern ähnlicher dinglicher Rechte daran ab. Deshalb ist eine direkte Abrechnung über den Mieter nicht möglich.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abrechnung der Trinkwassergebühren erteilen?
Hierzu ist dieses Formular auszufüllen.