Wasserschutzgebiet Kemating
Die Wassergewinnungsanlage Kemating besteht aus 4 Tiefbrunnen. Diese erschließen größtenteils quartiere und tertiäre Lockersedimente (Deckgebirge) sowie das verwitterte Festgestein des Grundgebirges.
Genehmigte Entnahmemenge jährlich: 295.000 m³
Festsetzung Wasserschutzgebietsverordnung Brunnen Kemating VERLINKUNG setzen
Gehobene Erlaubnis Brunnen Kemating VERLINKUNG setzen
Die Wasserschutzgebiete des Zweckverbandes sind in 3 Zonen eingeteilt:
Zone 1: Fassungsbereich (ca. 40 m x 40 m) um den Brunnen, geschützt vor unberechtigtem Zutritt.
Zone 2: 50 Tageslinie, je nach Deckschichten und Notwendigkeiten.
Zone 3: Weitergehende Schutzzone zur dauerhaften Sicherstellung der Wasserqualität
Wasserschutzgebiet Steindobl
Die Wassergewinnungsanlage Steindobl besteht aus 1 Tiefbrunnen. An der Oberfläche stehen den Glimmersanden zugehörige Ablagerungen an. Der Brunnen erschließt hauptsächlich tertiäre Lockersedimente. Die Einspeisung des Rohwassers erfolgt in die Trinkwasseraufbereitungsanlage des Wasserschutzgebietes Fürstenzell.
Genehmigte Entnahmemenge jährlich: 190.000 m³
Festsetzung Wasserschutzgebietsverordnung Brunnen Steindobl
Gehobene Erlaubnis Brunnen Steindobl
Wasserschutzgebiet Fürstenzell
Die Wassergewinnungsanlage Fürstenzell besteht aus 3 Tiefbrunnen. Diese erschließen hauptsächlich tertiäre Lockersedimente. An der Oberfläche sind mergelige Schluffe, die zum Teil als mittelkörnige Sande ausgebildet sind anzutreffen. Im Bereich der Brunnen konnte ein bis zu 40 m mächtiger Horizont bestehend aus klüftigem Kalkstein, erschlossen werden. Hierbei handelt es sich um Ablagerungen des oberen Jura, nämlich des Malms.
Genehmigte Entnahmemenge jährlich: 45.000 m³
Festsetzung Wasserschutzgebietsverordnung Brunnen Fürstenzell VERLINKUNG setzen
Gehobene Erlaubnis Brunnen Fürstenzell
Wasserschutzgebiet Neukirchen am Inn
Die Wassergewinnungsanlage Neukirchen besteht aus 1 Tiefbrunnen. Dieser erschließt quartiäre und tertiäre Lockersedimente. Hierbei sind vorallem die Sandmergeln des Unteren Ottnang, sowie die darunter anstehenden kiesig-sandigen Ablagerungen zu erwähnen.
Genehmigte Entnahmemenge jährlich: 430.000 m³
Festsetzung Wasserschutzgebietsverordnung Brunnen Neukirchen am Inn VERLINKUNG setzen
Gehobene Erlaubnis Brunnen Neukirchen am Inn
Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal | Eichetstraße 12 | 94127 Neuburg am Inn | Tel.: 08502/91714 - 0 | Fax.: 08502/91714 - 29 | Email: info (@) zwui.de